Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan 2030

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 der Verbandsgemeinde Wachenheim

Die Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße hat am 12.12.2016 beschlossen, ihren Flächennutzungsplan mit dem Planungsziel 2030 fortzuschreiben. Der zu der Zeit wirksame Flächennutzungsplan wurde Ende Dezember 1982 von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim genehmigt und seitdem stetig durch verschiedene Änderungen ergänzt.

Die Gesamtfortschreibung des FNP wurde aus folgenden Gründen durchgeführt:

▪ Die Entwicklungsziele der Ortsgemeinden überprüft, weiterentwickelt und darauf aufbauend die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen entsprechend modifiziert werden,

▪ die aktuellen übergeordneten Planungen in der Verbandsgemeinde Wachenheim sind zu berück-sichtigen und in die vorbereitende Planung mit einzubeziehen (ERP Rhein-Neckar 2014, LEP IV),

▪ da die vorliegenden Planstände nicht mehr den aktuellen planungsrechtlichen Bestimmungen sowie inhaltlichen Anforderungen entspricht, ist eine Zusammenführung und Aktualisierung der verschiedenen Planstände zu einem neuen Gesamtflächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wachen-heim notwendig.

▪ die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen sind zu überprüfen und an geeigneter Stelle zu ergänzen bzw. zu modifizieren,

▪ die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes sollen in die Planung einfließen, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt werden,

▪ die Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung sind durch den parallel zum Flächennutzungsplan zu erarbeitenden Landschaftsplan aufzunehmen, dabei ist der Landschaftsplan als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungsplanung zu werten.

Durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird die nachhaltige Entwicklung der Verbandsgemeinde gesichert und geordnet fortgeführt.

Nach dem Beschluss über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch den Verbandsgemeinderat am 16.11.2021 wurde das Genehmigungsverfahren durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingeleitet. Mit dem Genehmigungsbescheid vom 09.05.2022 seitens der Kreisverwaltung und der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 04.06.2022 wurde das Verfahren abgeschlossen.


 Genehmigung

 Erklärung

 Plan

 Genehmigungsfassung

 Amtsblattausgabe vom 04. Juni 2022