Mitteilung der Kreisverwaltung: Schweinepest, bitte Hunde an die Leine


Aktuell ist es im Landkreis Bad Dürkheim immer noch das Ziel, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Darum gibt es derzeit weiterhin zwei Sperrzonen, für die jeweils Allgemeinverfügungen gelten. „In diesen Allgemeinverfügungen ist zwar keine Leinenpflicht für Hunde vorgeschrieben, dennoch bitten wir Hundehalterinnen und Hundehalter darum, ihre Tiere an der Leine zu lassen. Auch über Hundepfoten kann das Virus weitergetragen werden“, appelliert der für das Veterinäramt zuständige Kreisbeigeordnete Jonas Bender.

Die ASP ist eine für Menschen und andere Haustiere ungefährliche Erkrankung. Das Virus befällt nur Hausschweine und Wildschweine, für die eine Infektion allerdings nahezu immer tödlich endet. Es wird über infizierte (Wild-) Schweine, deren Erzeugnisse und Ausscheidungen verbreitet und hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Auch in Kadavern von verendeten Wildschweinen bleibt das Virus lange aktiv. Freilaufende Hunde, die im Umfeld eines Kadavers unterwegs sind, können daher das Virus an sich tragen und verbreiten.  

Aktuell liegen weite Teile des Landkreises in Sperrzone I, hinzu kommt eine Sperrzone III, die in einem Radius von zehn Kilometern um Gerolsheim liegt, wo die ASP in einer Kleinsthaltung von Hausschweinen nachgewiesen wurde. In dieser Kleinsthaltung gibt es inzwischen keine Tiere mehr. Seitdem sind auch noch keine weiteren infizierten Tiere im Landkreis Bad Dürkheim entdeckt worden.

Eine Ausbreitung soll aus Tierschutz- und wirtschaftlichen Gründen verhindert werden. Die Allgemeinverfügungen folgen Regelungen der Europäischen Union für die verschiedenen Sperrzonen, die aufgrund von infizierten Tieren eingerichtet werden müssen. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp