Offenlegung Bebauungspläne


Der Gemeinderat Friedelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ehemalige Winzergenossenschaft“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bauleitplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraus-setzungen geschaffen werden, die Flächen nach der Aufgabe der bisherigen Nutzung zu ordnen und zu entwickeln. Dabei ist es erforderlich, die infrastrukturelle Anbindung und Erschließung, die Nutzung der privaten Bauflächen, der privaten Grünflächen, das Maß der baulichen Nutzung und die Schutzbedürfnisse für die zukünftige Nutzung bauplanungsrechtlich festzusetzen.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB soll aufgrund der Vornutzung abgesehen werden.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ehemalige Winzergenossenschaft“ bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil liegt in der Zeit vom

12.02.2024 bis einschließlich zum 15.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim, Weinstraße 16, im Zimmer 2.04, von montags bis freitags zu folgenden Dienstzeiten

montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Um Terminvereinbarung mit Herrn Schneider unter Telefon 06322-9580300 oder E-Mail: s.schneider@vg-wachenheim.de wird gebeten. 

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anregungen können während der Anhörungsfrist schriftlich eingereicht, elektronisch übermittelt, oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.

Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wachenheim unter www.vg-wachenheim.de unter der Rubrik „Aktuelles – Offenlegung Bebauungspläne“ einsehbar.

Umweltbelange sind in der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan inhaltlich aufgenommen.

Weitere Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gez.: Peter Fleischer, Ortsbürgermeister Friedelsheim

 Vorhabenbezogener Bebauungsplan ehemalige Winzergenossenschaft Textteil

 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Friedelsheim ehemalige Winzergenossenschaft Planzeichnung