Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Landkreis Bad Dürkheim angekommen. In Gerolsheim ist das Virus in einer Kleinsthaltung mit Hausschweinen bei einem verstorbenen Tier sowie zwei geschlachteten Tieren nachgewiesen worden. Die ans Landesuntersuchungsamt (LUA) gesendeten Proben sind positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Heute hat das Nationale Referenzlabor das erste positive Ergebnis bestätigt. Die Bestätigung der positiven Proben der geschlachteten Tiere steht noch aus.
Wie das Virus in den Bestand in Gerolsheim eingeschleppt wurde, ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch unklar. Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung nun mitteilt, muss eine Weiterverschleppung der Seuche mit aller Konsequenz verhindert werden. Und dies nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes, da das ASP-Virus von Haus- auf Wildschweine und umgekehrt übertragbar ist. Hausschweine müssen im Infektionsfall getötet werden.
Im Umgang mit der ASP gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nachdem, ob es sich um Haus- oder Wildschweine handelt. Das führt aktuell dazu, dass ab Freitag, 16. August, zwei unterschiedliche Allgemeinverfügungen für zwei Gebiete mit unterschiedlichem Ausbruchsgeschehen nebeneinander gültig sind.
Wegen des ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand wird eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird am Freitag, 16. August, veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung wird vorerst noch keine Einschränkungen der Jagd oder der Landwirtschaft, abgesehen von Schweinehaltungen, zur Folge haben.
Ausgenommen sind die Gebiete des nördlichen Landkreises Bad Dürkheim, die nicht nur in der neuen Sperrzone III, sondern auch in der bereits vergangene Woche eingerichteten Sperrzone I liegen. Diese war aufgrund von infizierten Wildschweinkadavern im Landkreis Bergstraße festgelegt worden. Für diese Sperrzone I bleibt die dafür veröffentlichte Allgemeinverfügung (Siehe Anhang „Allgemeinverfügung Sperrzone I vom 07.08.2024“) mit den darin genannten Einschränkungen für die Jagd gültig.
Gemeinden im Landkreis, die in Sperrzone I liegen, sind: Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim mit Gemarkung RLP.1655, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim mit Gemarkung RLP. 191, Laumersheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Sand mit Gemarkung RLP.866.
Gemeinden im Landkreis, die in Sperrzone III liegen: Bad Dürkheim, Battenberg, Bissersheim, Bobenheim am Berg, Bockenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Grünstadt, Herxheim am Berg, Kallstadt, Kirchheim, Kleinkarlbach, Mertesheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Berg, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Laumersheim, Weisenheim am Sand.
Eine Karte mit dem genauen Verlauf der Sperrzone I ist bereits unter www.kreis-bad-duerkheim.de/asp unter dem Punkt „Allgemeinverfügung“ zu finden. Eine Karte mit dem Verlauf der Sperrzone III wird im Laufe des Freitags, 16. August, an gleicher Stelle veröffentlicht.
In der nun eingerichteten Sperrzone III, in der der betroffene Kleinstbetrieb liegt, gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). In der Zone befinden sich im Landkreis Bad Dürkheim noch 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben.
Bei der ASP gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um das Infektionsgeschehen gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde. In Rheinland-Pfalz sind nach aktuellem Stand die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen.
Ziel der Einrichtung der Sperrzonen bei einem bestätigten ASP-Fall ist es, eine Ausbreitung der Tierseuche in Gebiete ohne Beschränkungen zu verhindern. In den Sperrzonen können verschiedene Maßnahmen behördlich angeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise zeitlich befristete Jagdverbote, später eine verstärkte Bejagung (nach Abgrenzung des Gebiets beispielsweise durch Zäune), aktive Fallwildsuche beispielsweise mit Drohnen oder Kadaversuchhunden, Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen.
Die einzelnen Maßnahmen werden unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren im Einzelfall festgelegt. Sie werden jeweils veröffentlicht, sobald sie feststehen. Die Größe der Sperrzonen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird unter Berücksichtigung der Wildschweinpopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürlicher Barrieren sowie Überwachungsmöglichkeiten etc. festgelegt. In den verschiedenen Sperrzonen gelten unterschiedliche, zumeist von innen nach außen abgestuften Maßnahmen.
Innerhalb der nun eingerichteten Sperrzone III gilt noch keine Leinenpflicht für Hunde. Es wird jedoch dringend empfohlen, Hunde nicht frei laufen zu lassen. Hintergrund ist, eine Beunruhigung der Wildbestände zu verhindern, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind.
Bereits seit Wochen und Monaten, verstärkt noch seit Bekanntwerden des ersten positiven LUA-Ergebnisses bereitet eine Sachverständigengruppe des Tierseuchenverbunds Rheinland-Pfalz die weiteren Maßnahmen vor. Diesem Verbund gehören neben den Amtstierärztinnen unter anderem auch Vertreter von Katastrophenschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft an.
Der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan bittet die Bevölkerung um Verständnis für die einschneidenden Maßnahmen. „Nur durch eine schnelle und restriktive Reaktion kann eine Ausbreitung der Seuche in der Region und darüber hinaus verhindert werden“, betont er. „Um adäquat auf die Herausforderungen, die die ASP an uns stellt, zu reagieren, haben wir in der Kreisverwaltung einen Verwaltungsstab eingerichtet, der in enger Abstimmung mit den im Tierseuchenverbund beteiligten Akteuren agiert und entscheidet“, fügt Jordan an.
Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp. Bürgeranfragen können per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de gestellt werden. Die Beantwortung kann angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um die ASP allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
DÜW-Info – Nr.: 165.2/24 Bad Dürkheim, 15. August 2024 |
Was man zur Afrikanischen Schweinepest wissen sollte
Informationen vom Tierseuchenverbund Rheinpfalz und vom Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Sie wird über infizierte (Wild-)Schweine, deren Erzeugnisse und Ausscheidungen verbreitet und gilt als eine der am leichtesten zu übertragenden Krankheiten bei Schweinen. Sie ist unheilbar und erkrankte Schweine sterben in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Krankheitsbeginn. Es gibt jedoch auch chronische Krankheitsverläufe, die zu Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten und schlechter Entwicklung der Tiere führen.
Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar. Er kann das Virus aber ebenso weitertragen wie für die Krankheit nicht empfängliche Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Ratten oder Mäuse. Auch auf Autoreifen oder Schuhen kann der Erreger haften, eine Übertragung über die Luft ist möglich. Die Seuche führt neben Tierverlusten in den betroffenen Beständen zu umfangreichen Handelseinschränkungen bis hin zu Exportverbot für Schweine bzw. für von Schweinen stammende Produkte.
Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, vergrößert das die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimischen Beständen noch weiter verbreitet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wildschweine nicht gefüttert werden dürfen. Den Tieren sollte auch nicht versehentlich Nahrung bereitgestellt werden. Im ungünstigen Fall reicht ein weggeworfenes Wurstbrot aus, um weitere hiesige Wildschweine anzustecken. Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz, dem auch das Veterinäramt der Kreisverwaltung angehört, bittet deswegen darum, fleischliche Speisereste auch unterwegs sorgfältig zu entsorgen. An Autobahnraststätten stehen geschlossene Container für Essensreste bereit, die Wildschweine weder öffnen noch umwerfen können.
Um ihre Ställe für alle Tiere vom großen Hausschwein bis zum Minipig vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
An dieser Stelle weist der Tierseuchenverbund Rheinpfalz außerdem darauf hin, dass jegliche Schweinehaltung meldepflichtig ist – dies betrifft auch die private Haltung von sogenannten Minipigs. Die Meldung hat beim jeweils zuständigen Veterinäramt zu erfolgen.
Für den Landkreis Bad Dürkheim sind derzeit 42 Schweinehaltungen gemeldet. Diese Tierhalter und -halterinnen sind vom Veterinäramt zur Information über die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen angeschrieben worden.
Der Landkreis informiert auch online zum Thema unter www.kreis-bad-duerkheim.de/asp.
Weitere Informationen gibt es beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium: