Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Wahlbenachrichtigung:

Die Wahlbenachrichtigung sollte Ihnen durch die Deutsche Post Ende Januar zugestellt worden sein. In der Wahlbenachrichtigung sind der jeweilige Wahlbezirk sowie der entsprechende Wahlraum angegeben.

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Briefwahl kann schriftlich oder persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält hierzu ein Formular und einen QR-Code, die aber nicht zwingend verwendet werden müssen. Der Antrag kann auch persönlich, per Post oder per E-Mail gestellt werden. Ein Antrag per SMS oder Telefon ist nicht möglich.

Der Antrag muss den Familiennamen, den Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Ist eine wahlberechtigte Person am Wahltag nachgewiesen plötzlich erkrankt und kann den Wahlraum auch nicht mit zumutbaren Schwierigkeiten erreichen, werden Wahlscheinanträge auch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen.

Ein von der wahlberechtigten Person mit Vollmacht beauftragter Dritte darf ebenso einen Wahlscheinantrag stellen oder die Unterlagen abholen. Letzteres beschränkt sich auf eine Beauftragung von insgesamt vier Personen.

Wie in der Vergangenheit kann die Briefwahl außerdem vor Ort in Anspruch zu genommen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung stellt hierzu entsprechende Räumlichkeiten bereit.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag, 21.02.2025:     8.00 - 15.00 Uhr

Samstag, 22.02.2025: 11:00 - 12:00 Uhr

Sonntag, 23.02.2025:   8.00 - 15.00 Uhr

 Rücksendung von Briefwahlunterlagen:

Briefwahlunterlagen müssen für die Auszählung rechtzeitig, spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein. Die entsprechende Adresse (Weinstraße 16, 67157 Wachenheim an der Weinstraße) ist jeweils auf den Briefwahlunterlagen vermerkt und auf den Antwortumschlägen aufgedruckt.

Stimmzettel, die nach 18:00 Uhr am Wahltag eingehen, werden nicht gezählt.

Die Deutsche Post gibt für Wahlbriefe, welche auf dem Postweg übermittelt werden sollen, folgenden Hinweis:

Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf eines Wahlbriefs durch die Wählerinnen und Wähler in einem Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.

Gerne können Wahlbriefe auch jederzeit direkt in den Briefkasten des Rathauses der Verbandsgemeinde Wachenheim (Adresse s.o.) eingeworfen werden.

Zeitspanne zwischen Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag:

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl liegt zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag eine Zeitspanne von lediglich 10 bis 12 Tagen. Dieser enge Zeitrahmen sowie die Dauer des postalischen Versands sollten bei der Entscheidung für die Teilnahme per Briefwahl unbedingt beachtet werden.

Durch eine Wahl an der Urne bzw. eine Briefwahl in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung vermeiden Sie die dargestellte zeitliche Problematik.

 Unterstützung durch die Wählerinnen und Wähler:

Die Deutsche Post AG weist darauf hin, dass auch die Wählerinnen und Wähler für eine zeitgerechte und sichere Zustellung der Briefwahlunterlagen einen wichtigen Beitrag leisten können. So sollte der aktuelle Aufenthaltsort mit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Anschrift übereinstimmen. Außerdem sollte der Hausbriefkasten korrekt und eindeutig beschriftet sein.

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