Informationsschreiben zum Ganztagsförderungsgesetz (GaföG)
Leistungsbeschreibung
Informationsschreiben zum Ganztagsförderungsgesetz (GaföG)
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
im Oktober 2021 wurde eine gesetzliche Grundlage für das Ganztagsförderungsgesetz (GaföG) im §24 SGB VIII verankert.
Das Ganztagsförderungsgesetz tritt ab 01.08.2026 in Kraft und umfasst die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf eine 8-stündige Betreuung an Werktagen incl. Unterrichtszeiten. Dazu kommt eine 8-stündige Betreuung in den Ferienzeiten mit Ausnahme von 20 Ferientagen pro Schuljahr, an denen keine Betreuung stattfindet.
Die Ganztagsbetreuung ermöglicht eine Förderung für jedes anspruchsberechtigte Kind und trägt zu mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Sorgeberechtigten bei.
In den Ganztagsschulen der Verbandsgemeinde Wachenheim wird der o.g. Rechtsanspruch von Montag – Donnerstag über die Schule abgedeckt, freitags nach dem Unterricht über die Anschlussbetreuung bis 16:00 Uhr.
Die Herbstferien 2026 sind die ersten Ferien, in denen die Erstklässler einen Anspruch auf 8-stündige Ferienbetreuung haben. Ferienangebote können auch über Vereine etc. erfolgen.
Da die Planungsphase noch nicht abgeschlossen ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Aussage über die Höhe der Kosten treffen. Nach Abschluss der Planungsphase werden Sie in einem separaten Schreiben darüber informiert.
Um den Bedarf für die Ferienbetreuung planen zu können, senden wir Ihnen im Anhang einen Fragebogen (Anlage1) mit. Wir bitten Sie, den Fragebogen auszufüllen und bis spätestens 31.03.2026 an die Verbandsgemeinde Wachenheim, zu Händen Frau Pommeranz/Wiehe zu senden, gerne auch per Mail.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Frau Pommeranz & Frau Wiehe
Anträge / Formulare