Personalausweis erstmalig beantragen
- Leistungsbeschreibung- Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. - Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen. - Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen. - Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. - Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. - Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn: - 
  Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen 
  - außer: Anschrift, Größenangabe
 
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
 - Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden. - Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. 
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  Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen 
  
- Voraussetzungen- Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie: - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
 - Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: - Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
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  bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils 
  - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
 
 
- Welche Gebühren fallen an?- Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Person ab 24 JahrenGebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Person unter 24 JahrenGebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür den vorläufigen PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzGebühr: 30,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wirdGebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.