Freie Bahn für die Sicherheit: Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Rücksicht beim Parken im Winter


Damit Schneeräum- und Streufahrzeuge ihre Aufgaben auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen zuverlässig und ohne Behinderungen erfüllen können, bittet die Verbandsgemeindeverwaltung alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksichtnahme beim Parken.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes ist eine freie Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 Metern erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Räumfahrzeuge einschließlich Schneeschild deutlich breiter sind als ein gewöhnlicher Pkw. Ein Ausweichen oder Rangieren ist auf glatter Fahrbahn mit diesen schweren Fahrzeugen häufig nicht möglich.

Insbesondere in engen Straßen wie zum Beispiel der Schlossgasse und der Straße „Am Hüttenwingert“ in Wachenheim, in Hanglagen sowie an weiteren Engstellen kommt es immer wieder zu erheblichen Behinderungen durch parkende Fahrzeuge. Stehen dort Fahrzeuge verbotswidrig, können die betroffenen Straßen unter Umständen nicht geräumt oder gestreut werden. Dies beeinträchtigt unmittelbar die Verkehrssicherheit und stellt somit auch ein Risiko für alle Anwohnerinnen und Anwohner dar.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger die geltende Beschilderung sowie die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) konsequent zu beachten, nach Möglichkeit private Stellplätze und Garagen zu nutzen, insbesondere Wendeanlagen, Kurvenbereiche und Engstellen freizuhalten.

Nur durch die Mithilfe der Bevölkerung kann der Winterdienst die öffentliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim