Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes


Wo und Wann findet die Betreuung statt?

Ort:                 Jugendtreff „de Saftlade“ in Wachenheim
Vom:              05.10.2026 – 16.10.2026,
Uhrzeit:         08:00 – 16:00 Uhr statt.


Was erwartet die Kinder?

Der Schwerpunkt in den Herbstferien liegt voll und ganz auf Kreativität, Spiel und Spaß! Wir haben viele altersgerechte Aktivitäten für Ihre Grundschulkinder geplant:

  • Spannende Tage mit dem Spielmobil
  • Kreative Bastelangebote passend zur Jahreszeit
  • Lustige Runden mit bekannten und neuen Gesellschaftsspielen
  • Viele weitere tolle Freizeitaktivitäten mit viel Bewegung und Raum zum Austoben abhängig von den Witterungsverhältnissen

 

Gemeinsames Mittagessen

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! An allen Tagen bekommt Ihr Kind ein warmes, gemeinsames Mittagessen. Das Essen wird durch einen Caterer täglich geliefert. Zusätzlich gibt es einen Snack am Nachmittag (Obst etc.). Auch Getränke stehen zur Verfügung. Die Gesamtkosten für die Verpflegung variieren anhand der angemeldeten Kinder. Derzeit gehen wir von einem Preis von 50€ die Woche aus.

 
Wie geht es weiter?

Im nachfolgenden Link finden Sie das Anmeldeformular sowie die Teilnahmevereinbarung. Bitte füllen Sie die Unterlagen vollständig aus und lassen Sie uns diese bis spätestens 11.09.2026 zukommen.
(Hinweis für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf: Bitte denken Sie daran, vorab das nötige Klärungsgespräch mit der Verwaltung zu führen!)

https://rp.egovernor.de/api/datei/WEmbMg7XCkjopZUm2KReM 


Das Angebot findet nur statt wenn die Mindestanzahl von 15 Kindern erreicht wird.

Sofern die Mindestanzahl von 15 Kindern nicht erreicht wird, kann das Angebot für Geschwisterkinder oder andere Kinder im Grundschulalter geöffnet werden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen der Kita-Verwaltung gerne zur Verfügung.
Diese erreichen Sie via E-Mail an Kita-Verwaltung@vg-wachenheim.de oder innerhalb unserer Öffnungszeiten telefonisch unter 06322 9580 - 209 oder - 213.