Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie jedes Jahr zum Burg-& Weinfest in Wachenheim sind verkehrsrechtliche Einschränkungen erforderlich und es gilt eine Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr.
In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Informationen aus der Allgemeinverfügung:
1. Verbot des Konsums von mitgebrachten alkoholischen Getränken.
2. Verbot des Mitführens von Waffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
Die Allgemeinverfügung gilt für die Dauer des Weinfestes in Wachenheim an der Weinstraße von
Freitag, 12.06.2026, 15.00 Uhr bis
Montag, 15.06.2026, 6.00 Uhr sowie von
Donnerstag, 18.06.2026, 15.00 Uhr bis
Montag, 22.06.2026, 6.00 Uhr.
Die Verbotsbereiche erstrecken sich auf den gesamten Festbereich. Eine genaue Auflistung der Straßen finden Sie in der unten beigefügten Allgemeinverfügung.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung werden die alkoholischen Getränke
kostenpflichtig sichergestellt oder ausgeleert bzw. die Waffen zu Beweiszwecken
für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren sichergestellt.
Zusätzlich sind folgende verkehrsrechtlichen Einschränkungen erforderlich:
Vom 12.06.2026 bis 14.06.2026 sowie vom 18.06.2026 bis 21.06.2026 sind folgende Straßenabschnitte für den fließenden und den ruhenden Verkehr voll gesperrt:
a. Die „Weinstraße“ (L 516) zwischen der Einmündung „Weinstraße“/ „Mittelgasse“, vor Weinstraße Hausnr. 39 und der Kreuzung „Weinstraße“/ „Ringstraße“,
b. die „Burgstraße“ nach der Einmündung „Burgstraße“/„Blumenweg“ in Richtung zur Einmündung „Weinstraße“/„Burgstraße“ und
c. der Rathausplatz zwischen Einmündung „Weinstraße“ und Einmündung „Bahnhofstraße“.
Für die Vollsperrung gelten folgende Uhrzeiten:
Freitag, 12.06.2026 ab 12.00 Uhr und Donnerstag, 18.06.2026 ab 15.00 Uhr. Die Aufhebung der Vollsperrung erfolgt nach der Straßenreinigung ab 7.00 Uhr des darauffolgenden Montags.
Danach ist sowohl die Weinstraße als auch die Burgstraße wieder für den fließenden und ruhenden Verkehr, der Rathausplatz kann in der Zeit zwischen den beiden Festwochenenden nur für den fließenden Verkehr freigegeben werden.
Eine Zufahrtsmöglichkeit für die Anwohner besteht an den Festtagen nach Veranstaltungsende des jeweiligen Tages und der Sperrzeit des jeweiligen darauffolgenden Tages über die mobilen Sperrungen, Einmündung „Mittelgasse“, „Burgstraße“, Höhe Hausnummer 15 und „Roter-Turm-Weg“, Einmündung „Burgstraße“.
Für den unteren Parkplatz Burgstraße sowie den Rathausplatz wird ab Samstag, 06.06.2026, 7.00 Uhr; für den oberen Parkplatz Burgstraße sowie die Kurzzeitpark-plätze in der Weinstraße in Höhe der Anwesen 30 – 32 wird ab Dienstag, 09.06.2026, 7.00 Uhr bis zum Abbau nach Ende der Veranstaltung absolutes Halteverbot (VZ 283) mit den Zusätzen „ab 06.06.2026, 7 Uhr“ bzw. „ab 09.06.2026, 7 Uhr“. Bei den Parkplätzen Burgstraße und Rathausplatz mit dem Zusatz „auf dem gesamten Platz“, und in der Weinstraße mit dem Zusatz „auch auf dem Seitenstreifen und in der Parkbucht“.
Ihre Verbandgemeindeverwaltung Wachenheim
5. Juni 2026 von Pressestelle der Verbandsgemeinde Wachenheim