Der Gemeinderat Ellerstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan „Erweiterung 2 – Gewerbegebiet in der Nauroth“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bauleitplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Flächen zu ordnen und zu entwickeln. Dabei ist es erforderlich, die infrastrukturelle Anbindung und Erschließung, die Nutzung der privaten Bauflächen, der privaten Grünflächen, das Maß der baulichen Nutzung und die Schutzbedürfnisse für die zukünftige Nutzung bauplanungsrechtlich festzusetzen.
Das Gebiet soll im Parallelverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 der Verbandsgemeinde Wachenheim entwickelt werden. Die Verbandsgemeinde hat der Aufnahme der Fläche in das Fortschreibungsverfahren zugestimmt.