Grundsteuerreform


In der Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim kommen viele telefonische und schriftliche Anfragen bezüglich der Grundsteuerreform an. Leider können die gestellten Fragen nicht von uns beantwortet werden. Ansprechpartner für alle Anfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt in Neustadt. 

Wir bitten die Grundstückseigentümer ihre Anfragen zur Grundsteuerreform direkt beim Finanzamt zu stellen. Auf den Bescheiden sind die verantwortlichen Ansprechpartner und deren Telefonnummer aufgeführt. 

Gegen den Grundsteuerwertbescheid und oder auch gegen den Grundsteuermessbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt Widerspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, so werden die Bescheide bestandskräftig. 

Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim