Zweitschrift Gewerbeanmeldung
- Leistungsbeschreibung- Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung 
- Zuständige Stelle- Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. - Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden. - Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden. - Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz - EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) 
- Welche Gebühren fallen an?- Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 
- Bearbeitungsdauer- Bei persönlicher Vorsprache: sofort - Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen 
- Rechtsgrundlage
- Typisierung2/3