Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans


Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntge-macht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Schwabenbach“ in der Gemarkung Wachenheim am 26.03.2024 unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungs-plan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Ein-weisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB). Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zustän-digen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Be-kanntmachung.

Der Widerspruch kann

1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz oder

2. Schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Stadt Wachenheim, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz

erhoben werden.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wachen-heim und im Internet unter https://www.vg-wachenheim.de/ in der Rubrik „Aktuelles“ ver-öffentlicht.

Landau in der Pfalz, den 26.03.2024

gez. Strauß

Hilmar Strauß

Der stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses


Stadt Wachenheim -  Umlegungsausschuss - 

Geschäftsstelle:

Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau in der Pfalz