Die folgenden Informationen stammen aus dem BIS der VG Wachenheim.
⇑ / Melderegisterauskunft Erteilung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Julia Birkenheuer

Frau Maria Schaaf
Tel.: 06322 9580-0
Tel.: 06322 9580-207
Fax: 06322 9580-199
E-Mail:
E-Mail:
Webseite: http://www.vg-wachenheim.de
Tel.: 06322 9580-207
Fax: 06322 9580-199
E-Mail:
E-Mail:
Webseite: http://www.vg-wachenheim.de
Postadresse
Room Nr.: 0.01Weinstraße 16
67157 Wachenheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.