Die folgenden Informationen stammen aus dem BIS der VG Wachenheim.
⇑ / Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Zuständige Mitarbeiter
Frau Julia Birkenheuer

Frau Maria Schaaf
Tel.: 06322 9580-0
Tel.: 06322 9580-207
Fax: 06322 9580-199
E-Mail:
E-Mail:
Webseite: http://www.vg-wachenheim.de
Tel.: 06322 9580-207
Fax: 06322 9580-199
E-Mail:
E-Mail:
Webseite: http://www.vg-wachenheim.de
Postadresse
Room Nr.: 0.01Weinstraße 16
67157 Wachenheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage
- § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Was sollte ich noch wissen?
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.