Ordnungsbehördliche Feststellungen
Im Rahmen der Überprüfung der bislang geltenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Allgemeinverfügungen des Landkreises Bad Dürkheim wurden im Gebiet der Verbandsgemeinde Wachenheim a.d.W. nur wenige Verstöße festgestellt.
Da unterstellt wird, dass die Kontaktbeschränkungen sowie die Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung allen Betroffenen hinreichend bekannt sind, wird bei zukünftigen Verstößen entsprechend des einschlägigen Bußgeldkatalogs verfahren. Dieser sieht Bußgelder für sämtliche Verstöße vor. So ist z.B. für die Nichteinhaltung der Mindestabstände zu anderen Personen (Unterschreitung des Abstandes von 1,5 m) ein Regelsatz in Höhe von 50 € vorgesehen. Die Bußgeldhöhe variiert und kann letztlich für einen einzelnen Tatbestand bis zu 5.000 Euro betragen. Vor diesem Hintergrund wird auch weiterhin an die Vernunft Aller appelliert (insbesondere auf die bestehende Maskenpflicht Erwachsener auf Spielplätzen), damit diese schwere Zeit in jeglicher Hinsicht möglichst unbeeinträchtigt überwunden werden kann.
Die derzeitigen Regelungen sehen vor,
dass die Wachtenburg, die Villa Rustica und das Spielgelände am Schwimmbad in
Wachenheim a.d.W. grundsätzlich nicht zu schließen sind.
Durch die jedoch am Wochenende der KW
7/21 (19. – 21.02.2021) gemachten Erfahrungen wurde, in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Verbandsgemeinden und der Stadt Bad Dürkheim sowie des
Landkreises Bad Dürkheim, Vorsorge für die herannahenden Frühlingswochenenden
getroffen.
So wurde in Absprache mit dem
Bürgermeister der Stadt Wachenheim a.d.W. die Pumptrack-Anlage am
Spielplatzgelände neben dem Schwimmbad in Wachenheim a.d.W. geschlossen. Die Schließung wird jeweils an den
Wochenenden (freitags bis sonntags) erneuert. Ebenso wird an den Wochenenden –
bis auf weiteres – die Parkfläche zwischen Bad Dürkheim und Wachenheim a.d.W.,
auch als Weinstraßenfenster bekannt, geschlossen. Beide Anlagen waren in den letzten
Wochen über Gebühr beansprucht worden und insbesondere im Falle der
Pumptrack-Anlage bereits wiederholt Basis für Verstöße gegen die
Kontaktbeschränkung sowie das Abstandsgebot gewesen.
Um der Betreiberverpflichtung Rechnung
zu tragen wurden die vorgenannten Anlagen geschlossen.
Die gesammelten Erfahrungen deckten sich auch mit den Kontrollereignissen im Rahmen des 3. Landesweiten Kontrolltages „Corona“ am 28.02.2021. Neben wenigen Unterschreitungen der Kontaktbeschränkungen und der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung konnten keine relevanten Verstöße festgestellt werden. Selbst bei offensichtlich abgesprochenen Treffen im Außenbereich wurden die Kontaktbeschränkungen sowie die vorgesehenen Personenabstände eingehalten.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch
zukünftig Verstöße des ruhenden Verkehrs und hier insbesondere Parkverstöße – Parken
im mit VZ 250 gekennzeichneten Bereich (Regelbußgeld 30 €) – verstärkt
überwacht werden.
Wir verstehen zwar, dass große Teile
der Bevölkerung gerade jetzt bei schönem Frühlingswetter, dieses im Rahmen
ausgiebiger Wanderungen durch die Weinberge genießen möchten. Das Abstellen der
Fahrzeuge in mit Zeichen 250 gekennzeichneten Bereichen stellt aber eine
Ordnungswidrigkeit dar. In den uns bislang in der Vielzahl
geläufigen Fällen wurden die Fahrzeuge auf Wirtschafts- und Radwegen
abgestellt. Hierbei wurde dieser zugelassene Verkehr nicht selten
beeinträchtigt und vor allem ist zu berücksichtigen, dass durch das Parken die
Wege doch Teils erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden!
Entstandene Schäden verbleiben dem
Eigentümer, in der Regel der jeweiligen Kommune und somit der Allgemeinheit
oder den umlagepflichtigen Anliegern.
Daher bitten wir um Verständnis für
unsere Kontrollen!
Bei diesbezüglichen Rückfragen stehen
Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung gerne
telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 06322 / 9580-0
oder per Mail via
Kreisweiter Überblick zu Hilfsangeboten.
Gemeindeschwester plus hat Kontaktadressen zusammengestellt.
Wo entstehen welche Nachbarschaftshilfen, wo kann ich mich hinwenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Die erste Gemeindeschwester plus im Landkreis, Vera Götz, hat aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus einen kreisweiten Überblick erstellt, wo sich überall im Landkreis Nachbarschaftshilfen bilden. Dieser ist unter www.kreis-bad-duerkheim.de abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert.
Weiterhin können sich alle, die einen Hilfsdienst organisieren oder organisieren möchten, bei Vera Götz melden.