Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.

  • Teaser

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

  • Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Reisegewerbekarte

  • Welche Gebühren fallen an?

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

  • Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

  • Rechtsgrundlage

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
  • Anträge / Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende