Schöffenwahl 2023


Deswegen suchen die Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Sie können daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sei haben. Die Vielfalt ist wichtig. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028. 

Für die Wahl zur Schöffin beziehungsweise zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von der politischen Gemeinde aufgestellt.  Diese Vorschlagsliste wird anschließend vom Stadt- oder Gemeinderat beraten und beschlossen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch selbst bei ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

Die eigentliche Wahl zur Schöffin bzw. zum Schöffen erfolgt dann durch den Schöffenwahlausschuss eines jeden Amtsgerichts. 

Weitere Informationen sowie Vordrucke zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste Ihrer jeweiligen Gemeinde finden Sie z.B. unter https://schoeffenwahl2023.de/

Bewerbungsformular Jugendschöffe

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